Kirchliches und staatliches Recht
Eine Verhältnisbestimmung vor dem Hintergrund des Missbrauchsgutachtens
Donnerstag, 19.05.2022, 19:00 Uhr
Gasthaus Hinerecker (Ampfinger Hof), Marktplatz 16, 84539 Ampfing
- Prof. Dr. phil. Hans Otto Seitschek, LMU München Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie, Religionswissenschaft
Die Gesetzbücher der katholischen Kirche von 1983 sowie von 1990 gelten innerhalb der katholischen Kirche weltweit und haben den Charakter einer Rahmengesetzgebung. Dieser Rahmen wird durch partikulare Gesetze, der Bischofskonferenzen und Diözesen, weiter ausgefüllt. Das Eigenrecht der Kirche unterstreicht ihr Selbstverständnis als Rechtsgemeinschaft. Es tritt nicht in Konkurrenz zum jeweils geltenden staatlichen Recht, insbesondere zu den Verfassungen. Doch wie stehen die beiden Rechtssphären in der Praxis zueinander und was ist für sie kennzeichnend? Diesen Fragen geht der Vortrag vor dem Hintergrund der aktuellen Missbrauchsdebatte in der Kirche nach.